Ab 2019 dürfen gleich-geschlechtliche Paare in Österreich heiraten

Ab 2019 dürfen gleich-geschlechtliche Paare in Österreich heiraten

Der Verfassungs-Gerichtshof hat am Dienstag die „Ehe für alle“ freigegeben. In Österreich dürfen damit ab dem 1. Jänner 2019 auch gleich-geschlechtliche Paare heiraten. Es ist dann erlaubt, dass ein Mann einen Mann und eine Frau eine Frau heiratet. Bisher durfte nur ein Mann eine Frau heiraten.

Erklärung: Verfassungs-Gerichtshof

Der Verfassungs-Gerichtshof ist eines der wichtigsten Gerichte in Österreich. Er überprüft zum Beispiel, ob Gesetze gegen die österreichische Verfassung verstoßen. Der Verfassungs-Gerichtshof wird oft mit „VfGh“ abgekürzt.

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